Strafverteidigung · Berlin-Kreuzberg
Von der ersten Vernehmung bis zur Revision. Wir verteidigen konsequent, sprechen nicht mit der Presse und sagen Ihnen, wenn eine Verständigung besser ist als ein Prozess.
Drei Regeln
Bis Ihre Verteidigerin die Akte kennt, sagen Sie nichts. Nicht bei der Polizei, nicht am Telefon, nicht im Chat. Das ist Ihr Recht (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO), und es ist fast immer richtig.
Die folgenreichsten Fehler passieren in den ersten 48 Stunden. Eine Durchsuchung, eine Vorladung, ein Haftbefehl: Melden Sie sich, bevor Sie reagieren.
Über die Beweislage, über die Aussichten und über die Kosten. Wer von uns nur gute Nachrichten erwartet, ist bei uns falsch.
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Strafrecht · seit 2011 ausschließlich Strafverteidigung
Wahl- und Pflichtverteidigerin vor den Berliner Amtsgerichten, dem Landgericht Berlin II und dem Kammergericht. Davor Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung für Betäubungsmittelstrafsachen. Mitglied der Strafverteidigervereinigung Berlin, Lehrauftrag für Strafprozessrecht.
Einzelkanzlei. Sie sprechen von Anfang bis Ende mit der Verteidigerin selbst, nicht mit einer Vertretung.
Notruf bei Festnahme oder Durchsuchung, rund um die Uhr: 0170 123 45 67
Okonkwo StrafverteidigungHonorar: Vergütungsvereinbarung nach Aufwand, Pauschalen für klar abgrenzbare Verfahrensabschnitte. Pflichtverteidigung nach RVG. Alles vor Beginn schriftlich.