Rechtsanwälte und Notar · Berlin-Charlottenburg · seit 1987
Wir beraten Privatpersonen und Familienunternehmen im Erb-, Familien- und Immobilienrecht. Persönlich, verbindlich und mit dem Blick für das, was über Generationen Bestand haben soll.
Seit 1987 in derselben Altbauetage am Savignyplatz. Drei Berufsträger, darunter ein Notar, und ein eingespieltes Sekretariat. Mandate betreuen wir vom ersten Gespräch bis zur Beurkundung selbst, ohne Wechsel des Ansprechpartners. Anfragen beantworten wir in der Regel innerhalb eines Werktags.
Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung, die wir vor Beginn der Tätigkeit in Textform treffen (§ 3a RVG). Für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt die gesetzliche Obergrenze von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Notarielle Gebühren ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); sie sind gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar gleich. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten.
Sprechzeiten Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung.